
Brüssel, 28. April 2016
Deutschland wegen Wasserverschmutzung und Nitrat vor Gericht
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU, weil es versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Nitrat ist für das Wachstum von Pflanzen von entscheidender Bedeutung und wird häufig als Düngemittel eingesetzt. Allerdings führen überhöhte Mengen zu starken Wasserverunreinigungen – mit entsprechenden Folgen für die menschliche Gesundheit, die Wirtschaft und die Umwelt. Der heutige Beschluss folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde.
Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee.
Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten (Richtlinie 91/676/EWG des Rates). Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.
Hintergrund
Die Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991) hat zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Verfahren gefördert wird. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch Verschmutzung bedroht sind. Des Weiteren müssen sie geeignete Aktionsprogramme einrichten, um derartige Verunreinigungen zu verhindern und zu verringern. Die Richtlinie stellt einen wesentlichen Bestandteil der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) dar und ist eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz der Gewässer vor Belastungen durch die Landwirtschaft.
Überhöhte Nitratwerte können das Süßwasser und die Meeresumwelt schädigen, indem sie Algenwachstum begünstigen und dadurch anderes Leben ersticken. Dieser als Eutrophierung bezeichnete Prozess hat eine gravierende Verschlechterung der Wasserqualität und einen Verlust an biologischer Vielfalt zur Folge. Eine Nitratkonzentration von über 50 mg/l kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere auf schwangere Frauen und Kleinkinder, haben. Die Entfernung von Nitrat aus Trinkwasser ist sehr kostspielig; sie wird vor allem durch Haushalte und Behörden finanziert.
Der Vorsitzende des Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert:
„Die Bundesregierung versagt beim Gewässerschutz und nimmt massive Umweltschäden billigend in Kauf. Die Zeche zahlen die Bürger über teureres Trinkwassers, das in den belasteten Regionen aufwendig aufbereitet werden muss.
Landwirtschaftsminister Schmidt muss dafür sorgen, dass Nährstoffüberschüsse aus der Düngung wirksam begrenzt werden. Die Ursachen für die Gewässerverschmutzung liegen daran, dass zu viele Tiere auf zu kleiner Fläche gehalten werden, an Gülleimporten aus Nachbarstaaten und zu viel Mineraldünger.“
Weitere Informationen:
– ausführliche Darstellung der wichtigsten Beschlüsse in Vertragsverletzungsverfahren im April 2016: MEMO/16/1452
– zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Umwelt
– Vertragsverletzungsverfahren allgemein: MEMO/12/12
– Informationen über Vertragsverletzungsverfahren
Beitragsbild: l-vista /pixelio.de
Tags: EU verklagt D Nitratverschmutzung