Auf Veranlassung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des örtlichen Landratsamtes, wurden Mitte Juni 2015 im Landkreis Donau-Ries, in Bayern, zwei Betriebsstätten für Ferkelzucht durchsucht. Bei den Prüfungen in den Betrieben des niederländischen Schweinezüchters Adrianus Straathof in Donauwörth und Amerdingen wurden strafrechtlich relevante Missstände vermutet.
Grundlage für die Polizeilichen Ermittlungen vor Ort war ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Augsburg, der auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg erlassen wurde. Es besteht erneut der dringende Verdacht, dass im Zusammenhang mit der Tierhaltung Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Der Tatverdacht richtet sich gegen mehrere Verantwortliche der Betreibergesellschaft. Mit der Durchführung polizeilicher Ermittlungen wurde die Kriminalpolizei Dillingen betraut. Die polizeilichen Maßnahmen werden weiterhin durch Einsatzkräfte des Zolls unterstützt.
Die Durchsuchung im Reicherstweiler Hof und im Gut Sternbach dient vor allem der Suche und Sicherung von Beweismitteln. Vom Durchsuchungsbeschluss sind auch die Geschäftsräume der Betreibergesellschaft der Zuchtanlagen umfasst. Zeitgleich findet deshalb eine Durchsuchung im Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt statt.
Zum Ergebnis der Durchsuchungen konnten noch keine Angaben gemacht werden. Mit weiteren Auskünften durch die Staatsanwaltschaft ist erst nach Abschluss der Ermittlungen in einigen Wochen zu rechnen, heißt es.
Erneute Niederlage für Schweinezüchter Straathof
Nie wieder so viele Schweine / auch Biogasanlage wird stillgelegt
MAGDEBURG. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen Landtagsabgeordneten Dorothea Frederking informiert die Landesregierung, dass das Landesverwaltungsamt (LVwA) die vom Schweinezüchter Adrianus Straathof am 15. Februar 2013 beantragte Genehmigung der Gladauer Anlage der GLAVA GmbH abgelehnt hat. Ziel war die Legalisierung von bereits 50.131 vorhandenen Tierplätzen und die Erweiterung auf 52.889 Tierplätzen zur Ferkelproduktion. Das Vorhaben wurde vom LVwA bauplanerisch für unzulässig erklärt. Diese Ablehnung gilt unabhängig von dem im Januar 2015 aufgrund von Tierquälerei ausgesprochenen Tierhaltungsverbot gegen die GLAVA GmbH, wonach die Anlage bis August ausgestallt werden muss. Inzwischen hat auch der Stadtrat Genthin Kenntnis über den Ablehnungsbescheid vom 07.05.2015. Link: mehr info dazu
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