Erstmals in Europa ist das gefürchtete Vogelgrippe-Virus H5N8 Anfang November 2014 bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Im Rahmen der Wildvögel-Überwachung bei Rügen in Mecklenburg-Vorpommern fand man es bei einer Krickente, die geschossen wurde. Daraufhin legten die zuständigen Behörden den Geflügelhandel in Mecklenburg-Vorpommern für einige Wochen auf Eis. Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) suchen unterdessen nach der Ursache des Vogelgrippe-Ausbruchs. Sie entdeckten, dass das Virus erstmals in Korea auftauchte. Wie es von dort nach Meckpom kam, wird weiter untersucht. Für einen großen Legehennenbetrieb mit mehr als 100.000 Tieren, der innerhalb der Beobachtungszone von 50 Kilometern lag, gaben die Forscher in im nordöstlichsten Bundesland nun Entwarnung. Nach der Auswertung der ersten Proben gab es in der Umgebung keine Hinweise auf weitere Krankheitsfälle. Immerhin wurden im Umkreis von drei Kilometern bei privaten Haltern etwa 1.000 Hühner, Enten, Gänse und Puten eingesammelt und getötet.
Sogar in Hamburg gab die Behörde Warnungen heraus und riet zur Aufstallung aller frei laufenden Tiere. Manche Gans fand so einen verfrühten Tod.
PM des deutschen Tierschutzbundes:
In der Geflügelhochburg Niedersachsen wurde der hoch ansteckende Geflügelpest-Virus H5N8 in einer Putenmastanlage nachgewiesen. In der Folge wurden alle 19.000 Puten getötet. Weitere 12.000 Tiere eines Betriebes, der mit dem betroffenen Betrieb in Kontakt stand, sowie alle Geflügeltiere in einem Umkreis von einem Kilometer um den Seuchenbetrieb – schlimstenfalls bis zu 100.000 Tiere – sollen ebenfalls gekeult werden. Da Geflügel heutzutage in riesigen Beständen gehalten wird, sind die Auswirkungen von Tierseuchenausbrüchen immer dramatischer. Besonders in Regionen mit sehr hoher Tier- und Betriebsdichte, wie in Cloppenburg und anderen Landkreisen Niedersachsens, ist das Risiko der Virusverbreitung erhöht. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt jedoch die vorsorgliche Tötung gesunder Tiere vehement ab. Statt solcher Panikaktionen müssen die Landwirte zu noch strikterer Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen angehalten werden. Die Tötung darf nur als letzte Maßnahme im Falle des Nachweises der Infektion erfolgen.
„Die Konsequenzen der Geflügelpest sind in industriellen Tierhaltungen fataler als in kleinen Beständen: Durch die hohe Tierzahl können sich Erreger auf mehr Tiere ausbreiten. Von Tötungsmaßnahmen sind folglich deutlich mehr Tiere betroffen. Eine hohe Betriebsdichte wie in Niedersachsen, wo rund 100 Mio. Geflügeltiere gehalten werden, verschärft die Situation zusätzlich. Personen- und Transportverkehr zwischen den Betrieben stellen ein hohes Risiko für eine Virusübertragung dar. Die Tötung zig tausender Tiere ist letztlich eine Folge der aus dem Ruder gelaufenen Agrarindustrie: immer mehr Tiere auf immer engerem Raum in immer größeren Ställen. Die Dimension einer Seuche lässt sich so nicht mehr eingrenzen“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Der Deutsche Tierschutzbund lehnt die vorbeugende Tötung nicht nachweislich infizierter Tiere ab. Nach Ansicht des Verbandes sollten vorerst Maßnahmen wie ein Verbot des Tierverkehrs sowie des Transports von Geflügelprodukten und -mist, verschärfte Hygienemaßnahmen und unter Umständen eine Schutzimpfung angeordnet werden, bis sicher ist, ob eine Infektion erfolgte oder nicht. Eine Stallpflicht kann in Risikogebieten vorübergehend angeordnet werden, falls keine tierschutzrelevanten Probleme bei den Tieren entstehen. Impfungen gegen die Klassische Geflügelpest sind grundsätzlich verboten, da sie keinen 100%igen Schutz bieten, können jedoch im Einzelfall von der Behörde angeordnet werden. In Risikogebieten können Impfungen eine sinnvolle Maßnahme zur Eindämmung der Seuche sein, jedoch besteht durch das gesetzliche Impfverbot zu wenig Anreiz für die Entwicklung neuer, wirksamer Impfstoffe.
PM vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat durch öffentliche Bekanntmachung über den Rundfunk am 16.12.2014 folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Am 16.12.2014 wurde im Bereich des Landkreises Cloppenburg der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Deshalb wird auf Grundlage des § 38 Absatz 11 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Nr. 12 des Tiergesundheitsgesetzes sowie § 2 Nr. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts und des Rechts der Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Zust-VO Tier) Folgendes angeordnet:
Im Zeitraum vom 16.12.2014, 18:00 Uhr bis zum 19.12.2014, 18:00 Uhr wird für das gesamte Gebiet der Landkreise Ammerland, Cloppenburg und Leer folgendes angeordnet:
Gehaltene Vögel dürfen weder in einen Bestand noch aus einem Bestand in dem o. g. Gebiet verbracht werden.
Dies gilt nicht für das Verbringen von Eintagsküken aus einer Brüterei innerhalb des o. g. Gebietes in einen Bestand außerhalb des o. g. Gebietes.
Bereits in diesem Gebiet begonnene Transporte der oben genannten Tiere dürfen die Bestimmungsbetriebe nur auf direktem Wege anfahren. Andere Betriebe dürfen nicht angefahren werden.
Die zuständige Behörde kann aus Tierschutzgründen im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Verbringens von Geflügel genehmigen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die Genehmigung ist mitzuführen.
Das Verbingungsverbot von Geflügel gilt ferner nicht für den Transport im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen, sofern das Fahrzeug nicht anhält und die Tiere nicht entladen werden.
Diese Allgemeinverfügung wird mit ihrer Bekanntgabe wirksam.
Die Allgemeinverfügung steht hier zum Download bereit.
Im Landkreis Cloppenburg ist am 16.12.2014 die hochpathogene Form der Vogelgrippe (Typ H5N8) bei einem Putenbestand ausgebrochen. Betroffen ist ein Putenbestand mit ca. 19.000 Tieren im nördlichen Bereich des Landkreises.
Nach einem positiven Untersuchungsergebnis am 14.12.2014 in der Eigenkontrolle wurden vom Veterinäramt umgehend amtliche Proben genommen und im LAVES in Oldenburg durch ein positives Ergebnis bestätigt. Im Anschluss daran erfolgte durch das Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems, die Bestätigung der hochpathogenen Form der Vogelgrippe des Subtyps H5N8.
Auf Grundlage der amtlichen Ergebnisse wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest nach den bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis Cloppenburg eingeleitet. Der Bestand wurde gesperrt und die Tiere des betroffenen Bestandes werden tierschutzgerecht getötet.
Eine Gefahr für den Menschen besteht nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht.
Der Landkreis Cloppenburg hat eine Überwachungszone nach § 17 der Geflügelpestverordnung eingerichtet. Die Regelungen erstrecken sich auf das Gebiet des gesamten Landkreises Cloppenburg.
In der Überwachungszone dürfen gehaltene Vögel weder in noch aus einem Bestand verbracht werden. Dies gilt nicht für das Verbringen von Eintagsküken aus einer Brüterei in der Überwachungszone in einen Bestand außerhalb der Überwachungszone sowie für das Verbringen im Durchgangsverkehr auf Autobahnen oder anderen Straßen des Fernverkehrs.
In Niedersachsen werden regelmäßig Monitoring-Untersuchungen in Hausgeflügelbeständen und bei Wildvögeln durchgeführt. Im Hausgeflügelmonitoring sind bisher mehr als 2.500 Proben aus etwa 200 Beständen untersucht worden. Im Wildvogelmonitoring sind bisher etwa 600 Proben untersucht worden. Alle Untersuchungen auf das Vogelgrippevirus waren negativ.
Die hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N8 wurde am 5. November 2014 in einem Geflügelbestand in Mecklenburg-Vorpommern und in einer Krickente festgestellt. Dort sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Sämtliche Restriktionen wurden daher zum 10. Dezember 2014 aufgehoben. Dieser Virustyp wurde im November 2014 ebenfalls in fünf Geflügelbeständen in den Niederlanden und in einem Entenbestand in Großbritannien, in den Niederlanden auch in zwei Wildenten diagnostiziert. In beiden Mitgliedstaaten sind bisher keine weiteren Fälle in Hausgeflügelbeständen aufgetreten. Aufgrund dieser Fälle müssen Geflügelhalter in weiten Teilen Niedersachsens ihre Tiere bereits seit Ende November in Ställen halten.
Biosicherheitsmaßnahmen
Auch bei der wenig ansteckenden Variante der Vogelgrippe besteht immer die Gefahr einer Weiterentwicklung zu einer für Vögel hoch ansteckenden Krankheit. Bis der derzeitige Weg der Infektion nicht geklärt ist, muss alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen zu verhindern. Dazu gehören Hygienemaßnahmen (Schleusen, Desinfektionsmatten, Schutzkleidung für Besucher – die lieber draußen bleiben sollten!) und Dokumentationsmaßnahmen (Besucherbuch – auch der Elektriker gehört da rein!, Aufschreiben von Lieferungen in und aus dem Bestand…). Das gilt auch für private Bestände. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller kommerziellen und privaten Geflügelhaltungen.
Allgemeine Informationen zur Aviären Influenza
Die Geflügelpestverordnung des Bundes vom 18.12.2009 sieht wegen der Gefahr der Übertragung von Geflügelpestviren vom Wildgeflügel auf im Freiland gehaltenes Hausgeflügel eine Pflicht zur Aufstallung aller Bestände vor. Die Aufstallungspflicht gilt grundsätzlich für alle Geflügelhalter, auch für sogenannte Hobbytierhaltungen. Ausnahmen sind nur nach einer Risikoabschätzung und nur in Gebieten möglich, die nicht in definierten Risikobereichen liegen. Zu diesen Risikobereichen werden unter anderem die von Niedersächsischen Umweltministerium veröffentlichten jene Regionen gezählt, in denen wichtige Brutvogelgebiete.
Detaillierte Informationen für einzelne Geflügelhalter erteilt das zuständige Veterinäramt.
So sind um jeden Fundort eines infizierten Wildvogels ein Sperrbezirk von mindestens 3 Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet von mindestens 10 km Radius einzurichten. In diesen Zonen ist u. a. alles Geflügel zu untersuchen, müssen sorgfältige Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt und Handelsbeschränkungen beachtet werden. Im Beobachtungsgebiet (einschließlich Sperrbezirk) dürfen Hunde und Katzen nicht frei umherlaufen. Diese Einschränkungen gelten für 30 Tage, sofern keine neuen Fälle auftreten.
Nach einer Risikobewertung durch das Veterinäramt, die zu dem Ergebnis kommt, dass kein Risiko der Übertragung auf Hausgeflügelbestände besteht, kann auch auf die Einrichtung von Sperrbezirk und/oder Beobachtungsgebiet verzichtet werden. Besteht ein nur geringes Risiko der Übertragung, kann an deren Stelle ein sogenanntes Sperrgebiet von mindestens 1 km Radius mit einem verkleinerten Beobachtungsgebiet von mindestens 3 km Radius eingerichtet werden.
Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein! Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Veterinäramt oder die Polizei benachrichtigen.
Tote oder kranke Vögel bitte nicht anfassen oder mitnehmen. Zur Minderung eines Übertragungsrisikos unter den Vögeln sollte das Füttern von Enten, Gänsen oder Schwänen unterbleiben.
Eine Gefährdung der Bevölkerung ist nach wir vor nicht gegeben. Die aus anderen Ländern berichteten Infektionen bei Menschen erfolgten erst nach intensiven direkten Kontakten zu infiziertem Hausgeflügel. Es ist leicht nachzuvollziehen, dass dort, wo Mensch und Geflügel unter einem Dach eng miteinander leben, aus Sicht der Seuchenhygiene wesentlich schlechtere Bedingungen herrschen als in unseren Regionen mit einer ganz anderen Struktur der Tierhaltung.
Auch der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher abgetötet wird.
Alle zuständigen Behörden beobachten aufmerksam den weiteren Verlauf der Geflügelpest in Europa. Aufgrund umfangreicher Vorbereitungsmaßnahmen ist man heute gut gerüstet und hat die notwendigen Alarm- und Krisenpläne vorbereitet.
Übrigens: die Wahrscheinlichkeit, an einer schweren „Grippe“ (Influenza des Menschen) zu sterben, ist erheblich höher, als sich mit Geflügelpest zu infizieren!
(Beitragsfoto von Pixelio und Uschi Dreiucker)
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