Qualvolle Praxis: die Schlachtung trächtiger Kühe deren Kälber qualvoll ersticken
Bundeslandwirtschaftsminister will Schlachtung trächtiger Kühe verbieten
Christian Schmidt, CSU: „Ich möchte, dass wir sobald wie möglich diese Praxis beenden.“
Das ARD Politikmagazin REPORT MAINZ berichtet heute, dass Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) die Schlachtung trächtiger Kühe so schnell wie möglich verbieten will. Der Minister kündigt im Interview mit REPORT MAINZ Verordnungen und neue Vollzugsregelungen auf europäischer und erstmals auch auf nationaler Ebene an.
Nach Schätzungen der Bundestierärztekammer werden bis zu 180.000 trächtige Kühe pro Jahr geschlachtet.
Schmidt reagiert damit auf eine langanhaltende Kritik von Seiten der Schlachthofveterinäre und der deutschen Fleischwirtschaft, über die REPORT MAINZ berichtet. Beide Seiten fordern schon seit zwei Jahren ein Schlachtverbot für trächtige Kühe.Dr. Kai Braunmiller, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz in Bayreuth erklärt gegenüber REPORT MAINZ: „Wir haben im März 2013 schon das Bundesministerium darauf aufmerksam gemacht. Die Bundestierärztekammer hat es im letzten Jahr auch wiederholt. Und wir erwarten jetzt ein Handeln, das heißt ein Verbot des Schlachtens von trächtigen Nutztieren.“
Der Veterinärdirektor sieht Handlungsbedarf, weil die ungeborenen Kälber in der Gebärmutter nach der Tötung der Kuh langsam erstickten. Bis zu 20 Minuten dauere dieser Vorgang. Er spricht von einem langsamen Sterben.
Die angekündigten Maßnahmen des Bundeslandwirtschaftsministers wären tatsächlich eine grundlegende Veränderung der derzeitigen Praxis. Trächtige Milchkühe dürfen nach dem derzeit geltenden Recht nur im letzten Stadium der Trächtigkeit, in der Phase der letzten zehn Prozent, nicht mehr transportiert werden. Doch dies wird, so REPORT MAINZ Recherchen, in der Praxis kaum kontrolliert.
Der Minister spricht deshalb auch jetzt von verstärkten Kontrollen, die er veranlassen wolle. Im letzten Drittel der Trächtigkeit sollen danach Kühe nicht mehr transportiert werden dürfen.
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