4.7.2016 Letzte Woche ging es noch um Straathofs möglichen Wiedereinstieg in ‚seinen umfangreichen Schweine-Produktionsbetrieb‘. Doch dieser Traum ist ausgeträumt: Heute wies das Verwaltungsgericht Magdeburg, nach nur drei Verhandlungstagen, die Klage von Adrianus Straathof konsequent ab und ließ damit die Berufung nicht zu. Straathof hatte gegen das, vom Landkreis Jerichower Land am 24.11.2014, gegen ihn verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbot geklagt.
Der Richter lies sich jedoch nicht beirren und bestätigte diesen Bescheid des Landkreises zum Tierhaltungsverbot nun als rechtmäßig: „Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Kläger das Halten und Betreuen von Schweinen zu Recht untersagt worden ist. Die Schwere und die Vielzahl der festgestellten Verstöße habe keine positive Prognose für die Zukunft ermöglicht. Kranke Tiere seien nicht ausreichend versorgt worden mit der Folge zahlreicher unzureichend oder gar nicht behandelter Verletzungen und Erkrankungen. Diese seien im Wesentlichen durch tierschutzwidrige Haltungsbedingungen verursacht worden. Zudem – so die weitere Begründung der Kammer – seien überlange, gesetzlich nicht zugelassene Verweildauern in Kastenständen, zu schmale und zu kurze Kastenstände für Sauen u. ein
tierschutzwidriger Umgang mit überzähligen Ferkeln und sog. Kümmerern festgestellt worden. Eine tierärztliche Krankenbehandlung solcher Ferkel habe es nicht gegeben, sondern eine Anweisung durch den Kläger, Tiere, die binnen einer Woche in der „Krankenbucht“ nicht gesundeten, zu töten.“
Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Kläger als verantwortlicher Tierhalter anzusehen sei. Der Landkreis sei zutreffend davon auszugehen, dass die sich aus Art. 12 und 14 GG (Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie) ergebenden Grundrechte des Klägers hinter den Interessen des Tierschutzes (Art. 20a GG) zurücktreten müssten. Die Berufung gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen. In dem Verfahren gehe es nicht um die grundsätzliche Bewertung der Massentierhaltung, sondern um einen Einzelfall tierschutzwidriger Haltung, wenngleich diese Entscheidung für den Kläger bundesweite Geltung habe.
Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt ist voller Hoffnung für die Zukunft: „Diese Entscheidung ist richtungsweisend für den Tierschutz und setzt ein Stoppzeichen für tierquälerische Haltungsbedingungen.“ Die Veterinärbehörde des Jerichower Landes hatte die Gründe für das Tierhaltungsverbot sorgfältig dargelegt: eine Vielzahl von körperlichen Versehrtheiten wie Ohrverlusten, Lahmheiten, Klauenabrissen, Schulterverletzungen, Abszessen, Leistenbrüchen, Nabelbrüchen und Darmvorfällen. Die meisten Verletzungen wurden nicht fachgerecht behandelt. Ringelschwänze waren zu kurz kupiert worden, tierärztliche Diagnosen fehlten, ergänzt Frederking die bereits erwähnten Missstände und hofft auf eine langfristige Verbesserung der Situation: „Die Gerichtsentscheidung ist ein Meilenstein mit bundesweiter Auswirkung und wird die Behörden deutschlandweit ermutigen, bei ähnlich eklatanten tierschutzrechtlichen Verstößen auch Tierhaltungsverbote auszusprechen. Ich hoffe auf zügige Entscheidungen, damit der Bescheid des Jerichower Landes zum Tierhaltungsverbot endlich rechtskräftig wird und das Tierhaltungsverbot bundesweit umgesetzt werden muss.“
Die Berufung gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen, heisst es in der Pressemitteilung. In dem Verfahren gehe es nicht um die grundsätzliche Bewertung der Massentierhaltung, sondern um einen Einzelfall tierschutzwidriger Haltung, wenngleich diese Entscheidung für den Kläger bundesweite Geltung habe. Der Kläger kann gegen die Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt stellen.
28.6.2016 Prozessauftakt Berufsverbot?
Kaum ein anderer Schweinezüchter dürfte die Deutsche Justiz bundesweit so gut beschäftigt haben wie der dadurch mittlerweile schon ‚berühmt berüchtigte‘ Adrianus Straathof. Letzten Dienstag, den 28.06.2016, läutete das Magdeburger Verwaltungsgericht nun eine neue Runde gegen den Schweinebauern ein. Zur Verhandlung steht das Berufsverbot für Ferkelzüchter Straathof und in direktem Zusammenhang damit seine umstrittenen Tierhaltungsmethoden.
Straathofs wiederholte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz veranlasste den Landkreis Jerichower Land 2014 dem Niederländer schlussendlich die Schweinehaltung gänzlich zu untersagen. Tierschützer sprachen damals von einem „Durchbruch für mehr Tierschutz in der Schweinehaltung“. Dagegen wehrt sich Straathof seitdem vor Gericht. In dem Verfahren geht es ihm nun persönlich um die Frage, ob er in Sachsen-Anhalt seinen Beruf ausüben darf. Die Anwälte Straathofs plädieren auf Schadenersatz, da Straathof angeblich alle seine Anteile an den Gesellschaften zur Schweinezucht abgegeben habe und dieses Verbot unverhältnismäßig gewesen sei.
Grünen-Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war vor Ort: „Nach meinem Eindruck verzögerten die Prozessbevollmächtigen von Herrn Straathof den Fortgang der Verhandlung mit Verfahrensfragen, etlichen Anträgen, einem Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter und einer Vielzahl von Einwänden. Mir kam es so vor, als wollte die Straathof-Seite Verfahrensfehler und Widersprüche produzieren.“ Frederking wirft Straathofs Anwälten eine „Zermürbungstaktik“ vor. Es sei schon dreist, infrage zustellen, ob Straathof überhaupt Tierhalter gewesen sei. Durch die Verfahrensfragen sei es im Prozess zunächst überhaupt nicht um die Tierschutzverstöße gegangen.
Die Verstöße gegen den Tierschutz behandelten unter anderem die Größe der Ställe.
Straathof hatte nach der Wende einige LPG’s landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften aufgekauft und die Ställe dann mit Kastenständen ausgestattet. Es sollen so wesentlich mehr Tiere in die Stallungen gepasst haben. Für die Zuchtsauen ist der Aufenthalt in den viel zu engen Kastenständen eine Qual. Straathof hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und sich juristisch gewehrt, so dass das Verbot bisher keine Wirkung hatte. Zudem gab Straathof seine Funktion als Geschäftsführer ab, und schaltete einen Treuhänder ein, der sich seitdem um die Betriebe in Gladau und Klein Demsin kümmert. Als Beirat unterstützt Straathof aber weiter die Firma.
In der ersten Instanz vor dem Magdeburger Verwaltungsgericht war das Berufsverbot des Landkreises 2014 bestätigt worden. Die nächste Instanz, das Oberverwaltungs-gericht, kippte die Entscheidung wieder.
Nächste Verhandlungstermine sind am 4. und 5.7.2016, Frederking hofft, dass dann endlich über den eigentlichen Gegenstand verhandelt wird – wie zum Beispiel über die unsachgemäßen Verletzungen von Schweinen, die Mästung in engen Kastenständen sowie die Tötungen von Ferkeln.
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