Die Ausbreitung der Geflügelpest wird immer Besorgnis erregender. Jetzt ist ein Großbetrieb bei Grumby betroffen. Die Tiere waren immer im Gebäude. Wie der gefährliche Erreger in den „geschützten“ Stall gelangen konnte ist ein Rätsel. Im Flensburger Tageblatt mehr dazu: Link
Alle 30 000 Tiere müssen gekeult werden, sagte Landwirtschaftsminister Habeck etwas später dem ZDF.
9.11.2016 Risikoeinschätzung- Geflügelpest bei Wildvögeln Info FLI
Aufgrund der aktuellen Verbreitung von HPAIV H5N8 bei Wildvögeln in Polen, Ungarn, Schweiz, Österreich und Deutschland ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und -sammelplätzen. Es gibt Anhaltspunkte für eine Veränderung des Virus. Bisher sind keine Fälle von HPAIV H5N8 Infektionen beim Menschen gemeldet. Verlässliche Aussagen zur Virulenz des Erregers für den Menschen sind derzeit noch nicht möglich, da sich das Virus verändert haben könnte!
Auf seine Internetseite www.fli.de stellt das Friedrich Löffler Institut eine Risikoeinschätzung zum Auftreten des aviären Influenzavirus H5N8 in Deutschland zur Verfügung.
8.11.2016 PM aus Kiel: Sperrbezirke in Schleswig Holstein werden errichtet, Stallpflicht für Freilandgeflügel wird erlassen.
In Schleswig-Holstein ist bei mehreren verendeten Wildvögeln erstmals der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Eine entsprechende Bestätigung erhielt das Landwirtschaftsministerium heute, dem 8. Nov. 2016, vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza. Die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen wie die Errichtung von Sperrbezirken mit Beschränkungen für Geflügelhalter werden unverzüglich eingeleitet. Zudem müssen Tiere in Freilandhaltung landesweit aufgestallt werden. „Das akute Krankheitsgeschehen bei den Wildvögeln ist in dieser massiven Ausprägung besorgniserregend. Wir müssen den Schutz der Geflügelbestände im Land vor einem möglichen Eintrag des Virus verstärken – in enger Abstimmung mit den Kreisveterinärbehörden“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.
Seit dem Wochenende waren am Großen Plöner See und kleineren Seen in der Umgebung mehr als 100 tote Wasservögel (Reiherenten, Blässhühner, Möwen, Gänse, Schwäne) aufgefunden worden. Mehrere dieser Vögel wurden zunächst am Montag im Landeslabor Schleswig-Holstein untersucht. Bei tot aufgefundenen Reiherenten am Plöner See in Schleswig-Holstein stellte zunächst das zuständige Landesuntersuchungslabor den Verdacht auf Geflügelpest fest. Zur Abklärung erhielt das Nationale Referenzlabor für aviäre Influenza am FLI entsprechende Proben. In drei Proben wurde heute hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N8 bestätigt.
Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen überprüfen
Insel Riems, 08.November 2016. – Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt die Infektion von Wildvögeln mit hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) vom Subtyp H5N8 in Plön, Schleswig-Holstein. Weitere Verdachtsfälle aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg (Bodensee) werden derzeit untersucht. In den letzten Tagen wurden diese Viren bereits bei Hausgeflügel (Puten) in Ungarn und wilden Wasservögeln in Ungarn (Höckerschwan), Kroatien und in Polen (Möwe, Ente) nahe der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Das FLI rät zu erhöhter Aufmerksamkeit und empfiehlt nachdrücklich, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und bei Bedarf zu optimieren. Insbesondere sollte der Kontakt von Wildvögeln zu Nutzgeflügel verhindert werden. Dies gilt auch für Vogelhaltungen in Zoos.
Weitere Untersuchungen von tot aufgefundenen Wildvögeln in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg werden derzeit durchgeführt. Auf der schweizerischen und österreichischen Seite des Bodensees werden ebenfalls Verdachtsfälle bei tot aufgefundenen Wildvögeln abgeklärt.
Sperr- und Beobachtungsgebiete für Hausgeflügel müssen eingerichtet werden
Das Veterinäramt des Kreises Plön richtet nun nach den Vorgaben der Geflügelpest- Verordnung einen Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel ein. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).
In den Gebieten befinden sich sowohl große Tierhaltungen als auch viele Kleinstbestände. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelhaltung dort anzeigen. Die genaue Kulisse der Zonen wird durch die zuständigen Kreisveterinärbehörden festgelegt, die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert.
Geflügel in Schleswig-Holstein muss aufgestallt werden!
Zum Schutz der Tierbestände wird zudem im gesamten Land ein Aufstallungsgebot erlassen. Grund ist, dass verschiedene Wildvogelarten betroffen sind, die nicht nur am Wasser bleiben. Zudem können Greifvögel und andere Vögel infizierte Tiere fressen und so das Virus weitertragen.
Minister Habeck betonte: „Mir ist bewusst, dass eine Stallpflicht für viele Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen ein harter Eingriff ist. Aber der Ausbruch in einem Bestand hätte noch gravierendere Folgen. Um die Tierseuche dann zu bekämpfen, müsste in solchen Fällen der gesamte Bestand gekeult werden. Daher werden die Kreise in Abstimmung mit dem Ministerium als Fachaufsicht unverzüglich die entsprechenden Anordnungen erlassen. Wir müssen einer Infektion der Bestände so gut wie möglich vorbeugen.“
Habeck betonte: „Wir appellieren zudem an alle Geflügelhalter im Land, penibel auf die ohnehin bestehenden Vorsichtmaßnahmen zu achten.“ Dazu gehören die strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Land und die Ausschlussdiagnostik von Geflügelpest bei unbekannten Krankheitsgeschehen im Bestand. Zudem rät das Ministerium davon ab, derzeit Gelfügelausstellungen zu veranstalten.
Bislang keine Übertragung von H5N8 auf den Menschen bekannt
Der Erreger des Subtyps H5N8 wird derzeit noch vom Friedrich-Löffler-Institut genauer analysiert. Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“. Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen
Ordnungsämter richten Sammelstellen für verendete Vögel ein
Wem tote Wasservögel auffallen, sollte sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Die Ordnungsämter des Kreises Plön haben Sammelstellen für verendete Wildvögel eingerichtet. Zudem gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen: Tote Tiere sollten nicht angefasst werden; Hunde müssen in den betroffenen Gebieten nahe dem Wasser aufgrund des Schutzstatus ohnehin angeleint werden.
Hintergrund
Die Aviäre Influenza kann in zwei Formen bei Hausgeflügel und Wildvögeln auftreten: Die niedrigpathogene Form (LPAI) oder die hochpathogene Form (HPAI), die Geflügelpest. Die hochpathogene Form unterliegt sowohl bei Wildvögeln wie auch beim Hausgeflügel der Anzeigepflicht und wird durch die Maßnahmen der Geflügelpest-Verordnung bekämpft.
Am Montag war gemeldet worden, dass in Polen mehr als 70 Wildenten und Möwen verendet aufgefunden wurden. Hier wurde der hochpathogene Influenza A- Subtyp H5N8 nachgewiesen.
2014 war in mehreren Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln in Deutschland sowie anderen Ländern der EU die Geflügelpest des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Zum Schutz der Bestände hatte Schleswig-Holstein damals eine Aufstallungspflicht in Risikogebieten verhängt.
Hochpathogene Influenzaviren sind bislang noch nie in den Hausgeflügelbeständen in Schleswig-Holstein festgestellt worden. 2006 wurden sie aber bei 32 Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Damals wurde der Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1 festgestellt.
Weitere Links mit Informationen zur Aviären Influenza vom Ministerium:
- Landesamt Schleswig Holstein-Wasservogelsterben
- Friedrich-Löffler-Institut – Geflügelpest
- Bundesinstitut für Risikobewertung – Virusübertragung
Tags: Geflügelpest bei Wildvögeln in SH