In Niedersachsen wohnen mehr Schweine als Einwohner. Die Besatzdichte der Tiere in Deutschland ist überbelegt. Zu viele Tiere, egal ob Kühe oder Schweine oder andere, diese Art der Nutztierhaltung versaut die Böden. Die Gülle sickert ins Grundwasser.Diese Wirtschaftsform basiert auf alten Düngemittelverordnungen. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) beschreibt die Absurdität: „Die Düngeverordnung beanchteiligt wasserschützende Betriebe wie Bio-Höfe, obwohl diese ein Teil der Problemlösung sind.“ Die Düngeregeln machen diesen Gewässerschützern das Leben schwer: „Kompost und Festmist werden leider genauso behandelt wie Gülle, obwohl die Dünger völlig unterschiedlich wirken. Der Stickstoff aus der Gülle ist sehr leicht löslich, weshalb ein hoher Anteil von den Pflanzen nicht aufgenommen und in das Grundwasser ausgewaschen wird. Kompost und Festmist sorgen für Humus im Boden und geben den Nährstoff sehr langsam ab. Die Pflanzen können so die Nährstoffe nach und nach und komplett aufnehmen.“ Die gleiche Einstufung ist fatal, da bestraft wird, wer durch den Aufbau von Humus die Bodenfruchtbarkeit erhöht. Denn die Festlegung von Nährstoffen im Humus können Betriebe in der Nährstoffbilanz nicht berücksichtigen während Intensiv-Tierhaltungsbetriebe mit großem Gülleaufkommen die Stickstoffeinträge dank großzügiger Abschläge schönrechnen dürfen. Deutschland verstößt mit dieser Handhabung gegen gültige EU Richtlinien. Es kam zur Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie. Ende Juni 2018 kassierte Deutschland dafür vom Europäischen Gerichtshof nun ein „OhrfeigenUrteil“
EuGH Urteil Nitratrichtlinie: Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung
Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) findet das mehr als berechtigt: „Das heutige Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Damit ist es höchstrichterlich bewiesen: Unsere Gewässer werden nicht ausreichend vor Einträgen aus der Landwirtschaft geschützt. Deutschland ist mit seinen bisherigen Bemühungen gescheitert. Bundesagrarministerin Julia Klöckner muss nun schnell und konsequent handeln und darf sich nicht darauf ausruhen, dass der Urteilsspruch das alte Düngerecht betrifft. Auch die neue Düngeverordnung muss im Lichte des Urteilsspruchs überarbeitet werden. So sind umweltschädigende Ausnahmen bei der Berechnung zu streichen und Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten dringend zu verbessern.
Strafzahlungen in Milliardenhöhe
Verurteilt die Kommission Deutschland zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe, dann müssen die Fleisch- und Düngerkonzerne zur Kasse gebeten werden und nicht die Steuerzahler. Die Verbraucherinnen und Verbraucher für die Verschmutzungen der Agrarindustrie zahlen zu lassen, würde das Verursacherprinzip ins Gegenteil verkehren. Statt den Schaden nachträglich mit hohen Kosten und Aufwand zu minimieren, muss verhindert werden, dass gewässerschädliche Substanzen ins Wasser gelangen. Eine Verringerung des Nitrateintrages aus der Landwirtschaft in die Gewässer ist unverzichtbar. Um Seen, Flüsse und unsere Meere vor Algenpest zu schützen und vor einem Umkippen zu bewahren, brauchen wir mehr Gewässerrandstreifen. Bund und Länder müssen deutschlandweit Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Meter als Pufferzonen einführen. Wenn wir die Gewässerqualität im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie verbessern, dann nützt das nicht nur der Natur, sondern allen voran auch uns Menschen. Der BUND fordert daher Bund und Länder auf, die Richtlinie endlich konsequent in allen Politikbereichen umzusetzen.“
Beitragsfoto von Uschi Dreiucker über pixelio. de
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