
Fünf Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima fordern die Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall in Karlsruhe Schadenersatz für den deutschen Atomausstieg. Sie hätten noch investiert und säßen jetzt auf den Kosten. Das Abschalten der Atomkraftwerke käme einer Enteignung gleich. Die Folgen dieses Ausstiegs müssten nun solidarisch verteilt werden und von der gesamten Gesellschaft getragen werden, meinte Eon-Vorstandschef Johannes Teyssen gestern vor dem Bundesverfassungsgericht zu Beginn der zweitägigen Verhandlung. Er verlangte eine faire Entschädigung, während der Vorstand des vierten großen Versorgers EnBW erstmal abwartet. EnBW ist zu mehr als 98 Prozent in öffentlicher Hand. Das macht eine Klage unmöglich. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verteidigte den beschleunigten Atomausstieg mit der Bemerkung, man habe vor der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima nicht absehen können wie schwerwiegend die Folgen eines solchen Supergaus seien. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die beschlossene Laufzeitverlängerung daraufhin rückgängig gemacht. Im Atomgesetz schrieben Union und FDP den Konzernen vor, zu welchen Terminen bis spätestens 2022 sie ihre 17 Meiler vom Netz nehmen müssen. Acht überwiegend ältere Meiler durften überhaupt nicht mehr hochgefahren werden.
Noch viel krasser sieht es die Umweltschutzorganisation BUND. Auf Transparenten forderten einige Vertreter von Ihnen mit zerbeulten gelben Fässern ein sofortiges Abschalten aller Atomkraftwerke in Deutschland plus eine Verankerung des Ausstiegs aus der Atomkraft im Grundgesetz.
Wenn TTIP in Kraft treten würde, fänden derartige Verhandlungen nicht mehr vor dem Bundesverfassungsgericht statt sondern hinter verschlossenen Türen vor kleinen Schiedsgerichten. Was dann an Schadenersatzklagen auf Deutschland niederprasseln könnte, welche Zahlungen geleistet würden vom Staat, also von den Steuerzahlern an Konzerne oder andere Staaten wäre nicht mehr nachvollziehbar.
Beitragsfoto: H.D.Volz von pixelio.de
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