Aufhebung des Sperrbezirkes um Anklam – Aufstallgebot bleibt aus Sicherheit noch bestehen
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit, dass nach den Ausbrüchen der Geflügelpest am 20. und 26. Januar in zwei Geflügelhaltungen in Anklam durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald heute der Sperrbezirk aufgehoben wurde.
Vorausgesetzt, dass keine weiteren Nachweise des Geflügelpestvirus erfolgen, kann das verbleibende Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 Kilometern um die Ausbruchsbetriebe frühestens 30 Tage nach dem letzten Geflügelpestausbruch und damit am 25.02.2015 aufgehoben werden. Die Aufstallungspflicht in und um Anklam bleibt dadurch mindestens noch bis zur Aufhebung des Beobachtungsgebietes und für Risikogebiete bis auf weiteres bestehen. Im Zusammenhang mit den beiden Ausbrüchen wurden ca. 660 Proben mit negativem Ergebnis untersucht.
Kartenmaterial, Gebietslisten und weitere Informationen zur Geflügelpest stehen auf den Internetseiten des Ministeriums zur Verfügung. Außerdem ist das Bürgertelefon nach wie vor werktags zwischen 09 und 14 Uhr unter der 0385 588 6066 für Fragen rund um die Geflügelpest geschaltet.
Beitragsfoto ist von Pixelio, by Christoph-Aron
Tags: Aufstallungsgebot in Anklam