
Meldung 10.1.2015
Aufgrund eines weiteren Nachweises des hochpathogenen Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N8 bei einem „Roten Sichler“ auch bekannt als „Roter Ibis“ wurden heute weitere 18 Tiere aus Tierseuchenpräventionsgründen getötet. Bei den getöteten Tieren handelt es sich neben weiteren Ibissen um Nacht- und Seidenreiher.
Darüber hinaus muss der Zoo Rostock bis zur Auswertung aller Untersuchungsergebnisse geschlossen bleiben. „Hier bitte ich um Verständnis für die Maßnahmen des Rostocker Veterinäramtes. Wir versuchen, die teilweise seltenen Arten im Zoo zu schützen, damit der Verlust für die biologische Vielfalt möglichst gering bleibt. Doch es ist auch klar, dass wir bei weiteren Funden weitere Tötungen vornehmen müssen“, mahnte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V.
Die epidemiologischen Untersuchungen gehen indes vor Ort weiter. Es werden unter anderem Personen- und Transportverkehr, Futter, Einstreu analysiert und ausgewertet. „Einen Eintragsweg konnten wir bisher nicht eindeutig nachweisen oder ausschließen, da alle relevanten Proben bisher negativ waren. Das heißt, dass wir in alle, ich betone alle Richtungen weiter forschen müssen“, unterstrich Dr. Backhaus.
Meldung 8.1.2015
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit, dass bei einem Weißstorch im Zoo Rostock das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 und damit Geflügelpest festgestellt wurde.
„Der jetzt festgestellte Fall zeigt leider, dass die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest nicht gebannt ist. Ich appelliere daher an alle Geflügelhalter im Land, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“, so der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus. Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.
Alle 12 gehaltenen Weißstörche sind aus Gründen der Seuchenprävention getötet worden bzw. waren bereits verendet. Ferner wurden 23 Enten, die im gleichen Stallgebäude untergebracht sind, getötet. Von einer weiteren Tötung anderer Geflügelarten wird vorerst abgesehen, bis weitere Ergebnisse vorliegen. Dazu werden alle im Zoo gehaltenen Vögel beprobt und untersucht. Auch werden Futtermittel und Einstreu labortechnisch analysiert.
Im Gegensatz zu den Fällen in Heinrichswalde und jüngst in Niedersachsen kann von einer Tötung aller Vögel im Zoo bei Einhaltung besonderer tierseuchenhygienischer Bedingungen abgesehen werden. Hier geben die Paragrafen 20 und 21 der Geflügelpestverordnung die Möglichkeit für besondere Einrichtungen wie Zoos, die zum Beispiel seltene Tierrassen für den Artenschutz halten. „Es ist der erste Fall von H5N8 bei uns im Zoo und er geht uns allen sehr an die Nieren“, sagte Zoodirektor Udo Nagel. „Vor allem die Pfleger haben damit zu kämpfen, dass ihre Tiere gekeult werden müssen, für die sie Tag für Tag zur Arbeit kommen. Die große Population der Weißstörche war immer ein Besuchermagnet im Zoo. Unsere ganze Aufmerksamkeit richten wir jetzt darauf, den Vogelbestand im Zoo zu schützen. Wir haben etwa 500 Vögel in 85 Arten, viele davon sind sehr selten. Jede vierte Tierart im Zoo gehört zu den Vögeln, dementsprechend groß ist unsere Sorge.“
Vorerst wurde außerdem verfügt, dass der Zoo geschlossen wird, damit sich der Virus nicht durch unnötigen Personenverkehr weiter ausbreiten kann. Die temporäre Schließung des Zoos wird vorerst für den Vogel-Bereich‘ aufrecht erhalten, bis die Ergebnisse der weiteren Proben vorliegen. Der Zooteil rund um das Darwineum kann ab morgen wieder besucht werden. „An der Stelle möchte ich nochmals betonen, dass nach heutigem Kenntnisstand keine Gesundheitsgefahr für den Menschen existiert, doch das Virus für die infizierten Tiere meist tödlich verläuft“, hob Dr. Backhaus hervor.
In einem Radius von 10 km um den Zoo wird vorsorglich eine Überwachungszone eingerichtet, innerhalb derer die Geflügelhaltungen risikoortientiert ebenfalls untersucht und ggf. beprobt werden. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet werden in Abhängigkeit von den weiteren Untersuchungsergebnissen eingerichtet. Insgesamt sind in einem Umkreis von 3 km ca. 95 Hobbygeflügelhaltungen bekannt. Eine Tötung dieser Tiere ist bisher nicht vorgesehen.
Auch wird das Aufstallgebot in Risikogebieten aufgrund des neuen Fundes nicht aufgehoben werden können. Hierzu sind auf der Homepage des Ministeriums die entsprechenden Karten und Gemeindelisten verfügbar. Auch wird weiterhin das Bürgertelefon unter der 0385-588 6066 werktags zwischen 09 und 14 Uhr für Vogelgrippefragen frei geschaltet sein.
Storchenfoto von Clipdealer
Tags: Geflügelpest