Der sorgfältige Umgang mit den Tieren vor der Schlachtung belohnt den Konsumenten mit der entsprechenden Fleischqualität. Der Wissenschaftler Klaus Hoffmann, vom Max Rubner Institut für Fleischforschung, definierte die Fleischqualität bereits 1973 als das Ergebnis aus der Kombination: der Genetik (Rasse und Geschlecht), den Erzeugungsverfahren (Haltung, Futter, Schlachtalter und -gewicht), sowie den prämortalen Faktoren. Letztere betreffen das Einfangen der Tiere auf der Weide, das Separieren von ihrer Herdenfamilie, den Transport mit Einstreu im Wagen in möglichst nah gelegene Schlachthöfe, Ausladen und Aufenthalt, Wartezeiten und Warteraumgestaltung, sowie die sichere, humane Betäubung und schließlich die tierschonende Schlachtung. Neben der Liebe zu den Tieren und dem dementsprechenden Umgang mit ihnen, sind das alles grundlegende Faktoren für die Qualität des Fleisches. Wer auf zähem Fleisch kaut, kaut quasi auf der Angst der Tiere.
Ein guter Schlachter weiß das und geht entsprechend mit den Tieren um. Die Rinder werden ihm zugetrieben. Der Fleischer setzt ihnen den Stunner, das Bolzenschussgerät an die Stirn und versetzt die Tiere damit in Bewusstlosigkeit. Derartig betäubt werden die Tiere an den Hinterläufen mit einem Flaschenzug hochgehievt. Der Schlachter schneidet ihnen dann mit einem scharfen Messer die Hals- Arterien quer durch. Binnen kurzem stirbt das Rind durch ausbluten. Es gleitet in verantwortungsbewussten Schlachthöfen schmerzfrei in den Tod hinüber.
Bioland schreibt daher Ruhezonen vor der Schlachtung vor. Neuland geht noch viel weiter und verbietet Akkordschlachtungen und Elektroschock-Treiber. Weitere Zerlegearbeiten dürfen erst erfolgen, wenn keine Lidschlussreflexe mehr sichtbar sind, keine Bewegung, keine Atmung und alle Muskeln erschlafft sind. Das Tier also sicher tot ist. Frühestens drei Minuten nach dem „Stechen“ darf das Tier weiter zerlegt werden und auch das kann nicht jeder. Der Beruf des „Schlachters“ ist ein anerkanntes und wichtiges Handwerk. Viele vergessen das leider.
Die beste Tötungsart ist der Kugelschuss (Spiegelartikel: Kugelschuss auf der Weide). Nicht nur, dass das Tier überhaupt keinen Stress erfährt, es liefert auch die beste Fleischqualität. In Untersuchungen dazu hat man herausgefunden, dass auch die Herde drum herum komplett ruhig bleibt. Der Bauer Ernst Hermann Maier vom Biohof Balingen Osdorf hatte schon in den 90igern diese Idee. 13 Jahre musste er gerichtlich für seine artgerechte Tötung kämpfen. Seit November 2012 ist es nun sogar bundesweit erlaubt, wenn man sich vorher eine Genehmigung des örtlichen Amtsveterinärs besorgt hat. Die ist notwendig, denn auch der tötliche Schuss will gekonnt sein. Die Kugel ist nur tötlich an einer ganz bestimmten Stelle.
Schweine werden in kleineren Gruppen durch die Gänge des Schlachthofes in die „CO2-Kammern“ geschoben. Dort werden sie erstickt, manchmal auch nur betäubt. „Die ersten 15 sec sind für die Schweine am qualvollsten, sie ächzen nach Luft, sie ersticken,“ sagt Professor Jörg Hartung*. Dann werden auch sie abgestochen. Danach kommen sie in ein Brühbecken. Dort verlieren sie ihre Borsten.
In den Schlachthöfen der Massenvernichtung sind meistens keine ausgebildeten Schlachter sondern Billiglöhner aus Osteuropa beschäftigt (siehe dazu Zeitartikel „Die Schlachtordnung“). Diese Arbeiter wissen oft nicht so genau, wie sie das Rind, Schwein oder andere Tiere richtig abstechen müssen. Ausserdem handelt es sich um eine Tötung im Akkord. Pro Schwein bleiben höchstens 4 Sekunden Zeit für das Töten. Das kann schon mal daneben gehen. Man schätzt, das pro jahr in Deutschland mehrere 1000 Schweine wieder aufwachen. Sie sterben dann einen äußerst qualvollen Tot. Sie werden bei vollem Bewusstsein verbrüht. Das ist auch ein Nachteil der Massentierhaltung und der darauf folgenden Massenschlachtungen. In kleineren Land- oder Bioschlachthöfen passieren solche grausamen „Mißgeschicke“ eher nicht.
Hart aber Fair 2010 „Die größte Schlachtfabrik Europas“
Geflügel wird lebend an den Füßen aufgehängt und dann mit dem Kopf in ein Elektrowasserbad getaucht. Dann wird ihnen die Kehle mit einem scharfen Messer nacheinander am Fließband aufgeschnitten und sie bluten auch aus. Die brutalere Methode ist das Vergiften mit CO2. Die Tiere ersticken langsam. Man kann ihrem qualvollen Tod durch die Glasscheiben der „Gas-Kammern“ zusehen. Wenn sie dann bestenfalls tot sind, werden sie an den Füßen aufgehängt und ihnen wird der Reihe nach der Kopf abgeschnitten.
Beim „Schächten“ blutet das Tier bei vollem Bewusstsein aus. Für das Tier bedeutet das einen minutenlangen qualvollen Todeskampf. Das ist in Deutschland per Tierschutzgesetz §4 a verboten: Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden wenn es vor dem Blutverlust betäubt wird. Die Realität sieht leider auch in Deutschland anders aus. Die Bundestierärztekammer schätzt, dass in Deutschland 500 000 Schafe jährlich geschächtet werden. Grund ist die Ausübungsfreiheit der Religion. Wenn es also Angehörigen bestimmter Religionen zwingend vorgeschrieben wird, dann darf geschächtet werden, so ein Beschluss des Bundesgerichtshofes – hört sich an wie ein Urteil aus dem Mittelalter. Leider nehmen diese „Ausnahmegenehmigungen“ zu. Die Bundestierärztekammer kämpft dagegen an. Selbst in Istanbul ist das betäubungslose Schächten gar nicht gefordert.
Report Mainz: das große Schlachten 2012
Um die tragischen „Pannen“ auf den Schlachthöfen weiter einzudämmen fordern Tierschützer in einer Petition die konsequente Videoüberwachung: http://www.petitionen24.com/europaweite_videouberwachung_an_schlachthofen_und_dokumentation
Das ist sicher wieder ein Stück auf dem Weg in die richtige Richtung. Zusätzlich muss aber die Schlachtung im Akkord aufhören, denn in 4 Sekunden passieren einfach schneller Fehler, Tier und Schlachter sind durch den Zeit-Druck gestresst. Die Art der Betäubung muss deutlich überarbeitet werden und die Angestellten müssen angemessen entlohnt werden. Wenn das alles erreicht ist, dann ist es für viele Tiere nicht mehr ganz so grausam und vor allen Dingen nicht schmerzhaft.
In Schleswig Holstein besteht seit Februar 2015 eine Schlachtverbots-Vereinbarung für hochtragende Rinder
Der entsprechende Landeskodex untersagt nun die Schlachtung schwangerer Kühe ab dem letzten Trächtig-keitsdrittel. Würde die Forschung einen früheren Zeitpunkt des Schmerzempfindens nachweisen, würde der Kodex dahingehend angepasst. Es ist nicht sicher inwieweit ein ungeborenes Kalb an dem Erstickungstot leidet. Dass es überhaupt zu einer Schlachtung der trächtigen Kühe kommt, zeigt wie wenig so ein Kalb den Massentierproduzenten wert ist, wie sehr die Verrohung in diesem Metier zunimmt. Sogar Bio-Bauern schicken mitunter trächtige Kühe zum Schlachter. Die Landwirte haben dann die Kuh aufgegeben, wollen das Tierarzthonorar sparen oder, in den eher seltenen Fällen, sie haben es nicht bemerkt. Die Bundesärzte-kammer spricht von 10% der Kühe die tragend geschlachtet werden. Das wären rund 180 000 Kälber die in der Gebärmutter ersticken, während ihre Mutter tot am Schlachterhaken hängt.
Immerhin in SH soll in Zukunft bei weiblichen Rindern, die entweder zeitweise mit Bullen gehalten oder künstlich besamt wurden, die Trächtigkeitsuntersuchung verbindlich vor dem Abtransport zur Schlachtung stattfinden. Ab dem letzten Trächtigkeitsdrittel soll die Geburt abgewartet werden. Sollte sich bei einem Schlachtvorgang herausstellen, dass das Tier hochtragend war, wird neben dem Ursprungshof auch der dazugehörige Veterinär darüber informiert, dass gegen den Kodex verstoßen wurde. Bei Wiederholungstätern erfolgt eine Sanktionierung durch das Veterinäramt.
Abschließend wird auf die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Umsetzung zum Thema Schlachtverbot tragender Rinder und Sanktionierungen bei Verstößen hingewiesen. Dadurch soll zukünftig verhindert werden, dass tragende Tiere in andere Bundesländer transportiert und geschlachtet werden, in denen der Kodex noch nicht beschlossen wurde. Für eine bundesweite Regellung setzt sich auch Provieh ein.
Quellen: Steaks, Meisterstücke für Männer; Report Mainz ARD; Hart aber Fair ARD 2010; Provieh; Dr.Tanja Busse
*Prof. Hartung: Vorsitzender der Tierschutzkommission beim BMVEL, Bonn/Berlin; Präsident der International Gesellschaft für Tierhygiene; Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates (Expertenpool) des Ausschusses für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin; Vorsitzender der VDI-Arbeitsgruppe „Wirkungen von Luftverunreinigungen auf Tiere und die von ihnen stammenden Lebensmittel“, Kommission Reinhalt. der Luft im VDI und DIN.; Leiter der Fachgruppe „Hygiene“ der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG).
Beitragsfoto: Udo-Böhlefeld_pixelio.de_.jpg
Tags: Schlachtung